Einreichung der original unterschriebenen Änderung des Finanzierungsplanes
Einreichung der original unterschriebenen Änderung des Finanzierungsplanes
Prüfung der Vorlage macht einen erneuten ÄFP notwendig / geplante Honorarkosten fallen im Zusammenhang mit einer Personalkostenförderung nicht an /die geplanten Honorarkosten sind der Fort- und Weiterbildung zuzuordnen / Aufführung der Kostenposition Honorare im Antragsformular sorgte für die Fehlzuordnung, da somit eine Abtrennung der Honorare von den sonst anfallenden Sachkosten der Weiterbildung wie zb. Fachliteratur und Teilnehmerbeiträge angezeigt wird / Antrag geht in den JHA am 27.6.
Antrag auf Förderung bei der Kulturstiftung Rügen für Förderung des Festivals »Feste Drucken« in Höhe von 4.500 € gestellt.
Kulturausschuss der Hansestadt Stralsund hat eine Förderhöhe von 1200 € für den Antrag DADAktion beschlossen.
Erhalt der Aussage, dass ohne vorliegenden original unterschriebenen Antrag kein vorzeitiger Maßnahmebeginn bewilligt werden kann / danach: Abfahrt zu der Bildungsreise erfolgte, da die Absage an die Teilnehmer für den Verein nicht tragbar ist / Projektergebnis: erfolgreiche Durchführung. Verein leistet Vorfinanzierung der Maßnahme. Förderung weiterhin unklar.
um Zusendung des Honorarvertrages wird gebeten / Einreichung des Honorarvertrages / erneutes Drängen auf den vorzeitigen Maßnahmebeginn
erste Prüfung erfolgte / Untersetzungen der Einzelpositionen und Kostenvoranschläge wurden angefordert ÄFP wurde erforderlich, damit die Entscheidung auf Verwaltungsebene getroffen werden kann / erneute Beantragung des vorzeitigen Maßnahmebeginns / nachgeforderten Unterlagen werden vollständig am 26.4. eingereicht
Jugendkunst e.V. beantragt Förderung einer Ferienaktivität »Speichermerz« beim Landkreis in Höhe von 2.450 €
Das Stadtmarketing lehnt die Förderung der DADAktion in Höhe von 1.000 € ab
Der Antrag über eine Förderung von 2.500 € wird in einer Höhe von 1.000 € dem Kulturausschuss des Landkreises zur Entscheidung am 13.6. vorgelegt
Antrag auf Förderung beim Landkreis im Bereich Kunst und Kultur für Druckfestival Feste Drucken gestellt. Das Festival findet vom 24.9. bis 1.10. in Putbus statt. Beantragt ist eine Förderung von 2.500 €. Das Gesamtbudget beträgt 13.790 €.
Einreichung des ÄFP und der Vorlage für den JHA
Antrag auf Förderung einer berufsorientierenden Exkursion in Höhe von 2.500 € nach Jugendförderrichtlinie beim Landkreis gestellt. Gesamtbudget des Projektes beträgt 4.600 €
Antrag auf Förderung bei der Stadt Stralsund einen Zuschuss von 1.500 € für eine DADA Druckaktion auf dem Alten Markt gestellt. Das Gesamtbudget beträgt 4.200 €.
erste Prüfung erfolgt / Änderungsfinanzierungsplan aufgrund der Budgetierung erforderlich / Erläuterung der Kostenveränderungen im Vorjahresvergleich zur Vorlage beim Jugendhilfeausschuss
Der Landkreis hat einen Zuwendungsbescheid in Höhe von 18.478,32 € für Jugendsozialarbeit zugesandt.
Aufgrund der Vielzahl der Anträge und im Rahmen der Abwägung und des ministeriellen Ermessens konnte das Projekt leider nicht berücksichtigt werden.
Der Antrag auf Einzelfallentscheidung des Jugendkunst e.V. auf Sachmittelförderung für 2015 für die Jugendkunstschule wurde vom Jugendhilfeausschuss am 2.11.2015 in voller Höhe von 15.500 € bewilligt.
Land gewährt vorzeitigen Maßnahmebeginn für »250Plus Museumswerkstatt Stralsunder Spielkartenfabrik«
Antrag auf Gewährung von Personalkostenzuschuss in Höhe von 18.187,28 € beantragt.
Die Spielkartenfabrik bewirbt sich mit dem Antrag »250Plus Museumswerkstatt Stralsunder Spielkartenfabrik« um Förderung beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als Projekt mit landesweiter Bedeutung. Beantragt wurde für 2016 ein Förderung von 100.000 € bei einem Eigenanteil 35.050 €.
Wir beantragen im Herbst 2014 für die Jugendkunstschularbeit 15.500 € für Pädagogisches Material und Verbrauchsmaterial, im April 2015 wurde in einem Beratungsgespräch mitgeteilt, dass diese Summe für das Jahr 2015 nur über eine Sonderfallregelung auf Grundlage eines formlosen Antrags überhaupt möglich wäre.
Diesen Antrag hat der Jugendkunst e.V. am 12.05.2015 gestellt.
Am 24.07.2015 ist uns per mail eine Eingangsbestätigung zugesandt worden:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr formloser Antrag vom 12.05.2015 auf Bewilligung einer Zuwendung i.H.v. 15.500,00 € ist am 18. Mai 2015 eingegangen.
In der Annahme, dass es sich hierbei um einen Änderungsantrag zu Az. 032/2015 handelt, habe ich eine erneute Berechnung der möglichen Zuwendung vorgenommen. ..“
Die Neuberechnung ergibt eine Kürzung der beantragten 15.500 € auf 2.900 €
Der Vorstand wird schriftlich Widerspruch gegen die Information einlegen.
Zuwendungsbescheid über die beantragten Mittel für das Druckfestival von der Stadt (Kulturbüro) erhalten
Anruf von Herrn Albrecht (2. Stellvertreter des OB und Leiter Amt für Kultur, Schule und Sport):
Zuwendungsbescheid der Hansestadt Stralsund hängt noch in der Verwaltung fest (Zentrales Gebäudemanagement), Stadt überweist 9000 € als »Überbrückungsgeld«
Im April 2015 wurde in einem Beratungsgespräch mitgeteilt, dass die Sachkostenförderung von 15.500 € für das Jahr 2015 nur über eine Sonderfallregelung auf Grundlage eines formlosen Antrags möglich wäre.
Diesen Antrag hat der Jugendkunst e.V. am 12.05.2015 gestellt.
Am Donnerstag, den 16. April trafen sich zum 12. Mal Unternehmerinnen und Unternehmer aus der Hansestadt Stralsund sowie dem Landkreis Vorpommern-Rügen im Wyndham Hotel zum Haerings-Hearing. Insgesamt 150 Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft folgten der Einladung der Organisatoren.
Neben Wirtschaftsgesprächen sammelten die Anwesenden Gelder für einen sozialen Zweck. In diesem Jahr wurde der Verein Jugendkunst e. V. mit den Erlösen aus dem Verkauf von Tombolalosen sowie Spenden bedacht. An diesem Abend kamen insgesamt 5.175 Euro zusammen, die den Vereinsvorsitzenden Silke Peters und Erik Martin übergeben wurden.
Unklarheiten im aktuellen Antragsverfahren wurden besprochen und im Ergebnis müssen die Anträge neu gestellt werden.